Philosophie
Grundsätze und Methoden der Denkmalpflege
Es gilt, soweit wie möglich den Originalzustand eines Objektes zu wahren.
Instandhaltung:
Beschränkung auf das Notwendige. Dass heißt, jede Maßnahme ist wirklich auf das Notwendige zu beschränken und soweit wie möglich zu reparieren, nicht zu erneuern.
Reparieren mit historischen Materialien und Techniken. ( besagte gelten unweigerlich als Geschichtszeugnis)
Es gilt der Grundsatz der Reversibilität. (z.B. bei Möbeln das Arbeiten mit Knochenleim etc.)
Konservieren:
Erhalten des materiellen Denkmalbestandes. D.h. bei Möbeln z.B. bleiben sämtliche Alters- und Gebrauchsspuren erhalten, es wird nur ein Überzug mit historisch korrekten Materialien (z.B. Schellack, Leinöl etc.) aufgebracht.
Restaurieren:
Grundsätze wie bei Instandhaltung und Konservierung.
Erschließung ästhetischer und historischer Werke, damit die Inhalte nachvollziehbar bleiben.
Als Beispiel nehmen wir einen "Weichholzschrank" der Jahrhundertwende. Diese Möbel waren und sind fast ausschließlich als Imitationsmalerei (z.B. Nussbaum ) mit Bierlasur ausgeführt. Bei Verlust (z.B. Ablaugen) dieser Malerei, ist diese wieder herzustellen, möglichst nahe am Original.
Ergänzung:
So wenig wie möglich, reversibel und vom Original unterscheidbar. Aus konservatorischen und den Inhalt vermittelnden notwendigen Gründen. Hinzufügungen können nur geduldet werden, soweit sie alle interessanten Teile des Denkmals, seinen überlieferten Rahmen, die Ausgewogenheit seiner Komposition und sein Verhältnis zur Umgebung respektieren. (z.B. die Ergänzung oder der Austausch - bei Verlust - der Beschläge bei Möbeln)
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